ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, so wird dem Käufer gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte der Kartenpreis zurückerstattet. Gewährleistungsansprüche gegen den Veranstalter bestehen nur, wenn die Eintrittskarte nachweislich bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben worden ist. Programmänderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Er bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz. Bei Absage einzelner Künstler ist die Rückerstattung des Eintrittspreises ausgeschlossen.

Der Käufer ist für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für etwaige Schäden am geparkten Fahrzeug haftet der Veranstalter nicht. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte überträgt der Käufer das Recht am eigenen Bild sowie alle eventuell entstehenden urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte ausschließlich, übertragbar, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt an den herzustellenden und gegebenenfalls später bearbeiteten Ton- und/oder Bildaufnahmen und an jeglicher daraus resultierender sonstigen Produktion an den Veranstalter.

Eintrittskarten bitte zur Sichtkontrolle bereithalten. Bei den Einlässen findet aus Gründen der Sicherheit sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Es ist untersagt, sämtliche Gegenstände aus Glas (auch Flaschen!), Waffen aller Art, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, sonstige gefährliche Gegenstände, verfassungsfeindliche Symbole/Schriftzüge/ mitzubringen. Der Veranstalter kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Dingen den Eintritt verweigern bzw. derartige Dinge beschlagnahmen.

Das Armbändchen berechtigt zum Betreten des Konzertgeländes während der Öffnungszeiten. Es ist untersagt, sämtliche Gegenstände aus Glas, Waffen aller Art, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Speisen, Getränke sowie sonstige gefährliche und schwere Gegenstände auf das Konzertgelände mitzubringen.

Den Anweisungen der Ordner ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Käufer von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte bzw. das Armbändchen ihre/seine Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Jede Straftat wird sofort angezeigt. Der Veranstalter haftet für Sach- und Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und/oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Insbesondere haftet der Veranstalter auch nicht für aus Zelten gestohlene Sachen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Veranstalter haftet nicht für durch erhöhte Lautstärke verursachte Hör- und Gesundheitsschäden.

Der Rock im Zwönitztal-Veranstalter erklärt hiermit ausdrücklich, dass er trotz sorgfältiger Auswahl und Prüfung keinerlei Haftung für die Inhalte, Meinungen und Ansichten der Künstler übernimmt noch diese teilt. Sämtlich in oder über die Community durch User verbreitete Informationen, Tatsachen oder Meinungen geben nicht den Standpunkt von Rock im Zwönitztal wieder. Rock im Zwönitztal übernimmt keinerlei Haftung und/oder Verantwortung für die hierin durch Dritte veröffentlichte Inhalte.

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  • 16
    MAI 2014
    Neue Bands!
    MEPHASIN, STONEHEAD, BUCKWEEDZ, ACID RAIN
  • 25
    FEB 2014
    Neue Bands!
    GRAVE DIGGER, KÄRBHOLZ und ALPHA TIGER
  • 20
    OKT 2013
    Sauberg meets RIZ
    Sauberg Open Air und Rock im Zwönitztal lassen es zusammen knallen! 27. - 29. Juni 2014 - 3 Tage Festival

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